Du musst mindestens 18 Jahre alt sein (17 Jahre, wenn Du Dich für begleitetes Fahren mit 17 entschieden hast).
Du darfst Kraftfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten, führen. Weiterhin dürfen diese Fahrzeuge neben dem Fahrersitz nicht mehr als 8 Sitzplätze besitzen. Du darfst auch mit Anhänger fahren. Dieser darf jedoch kein höheres Gewicht als 750 kg haben oder nicht mehr als das Zugfahrzeug wiegen. Insgesamt dürfen Anhänger und Zugfahrzeug das Gesamtgewicht von 3,5 t nicht übersteigen.
12 Doppelstunden Grundausbildung
+ 2 Doppelstunden Zusatzausbildung
Wenn du bereits einen anderen Führerscheines besitzt, verringert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
30 Fragen zum Führerschein Klasse B
Bis zu 10 Fehlerpunkte darfst du haben.
Wenn du bereits einen anderen Führerscheines besitzt, reduziert sich der Fragebogen auf 20 Fragen. Gleichzeitig sind nur noch 6 Fehlerpunkte erlaubt.
Klasse B/B Automatik:
Übungsfahrstunden individuell je nach Können sowie 12 Sonderfahrstunden:
5 Fahrstunden Überland,
4 Fahrstunden auf der Autobahn und
3 Fahrstunden des Nachts.
Klasse B197:
Mindestens 10 Stunden Schaltkompetenz + 15 Minuten Testfahrt
Klasse B/B Automatik:
45 Minuten fahren. Dabei musst du zeigen, dass du in deiner Ausbildung das Fahren auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, innerorts und außerorts gelernt hast.
Klasse B197:
Die Prüfung wird auf einem Automatikauto abgelegt
Die praktische Prüfung ist nicht vor einem Monat des 17. bzw. 18. Geburtstag erlaubt.
Die Theorieprüfung darfst du frühestens 3 Monate vor den jeweiligen Geburtstagen absolvieren.
Hast du die Klasse B erfolgreich abgeschlossen, bist du automatisch in Besitz der Klassen AM und L.
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